Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldungen

Die Anmeldung kann telefonisch oder elektronisch erfolgen. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer/in die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", somit gelten diese AGB‘s als Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer/in und bergzyt. Die Anmeldung wird elektronisch oder schriftlich von bergzyt oder dem zuständigen Bergführer/Wanderleiter zurückbestätigt.

Teilnahmevoraussetzungen

Eine gute Gesundheit und eine entsprechende Ausrüstung (gemäss Ausschreibung) sind zwingend erforderlich. Die konditionellen und technischen Anforderungen gemäss Ausschreibung müssen erfüllt sein. Wenn ein Teilnehmer diese nicht erfüllt, kann bergzyt oder der zuständige Bergführer/Wanderleiter den Teilnehmer vom Anlass ausschliessen. Bei Ausschluss aus den genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.

Im Preis enthaltene Leistungen

Die im Preis enthaltenen Leistungen können je nach Angebot variieren. Diese sind dem jeweiligen Angebot/Detailprogramm zu entnehmen.

Zusatzkosten

Die im Preis enthaltenen Leistungen können je nach Angebot variieren. Diese sind dem jeweiligen Angebot/Detailprogramm zu entnehmen.
Allen Nichtmitgliedern wird ein Aufpreis von CHF 10.- pro Nacht in SAC-Hütten berechnet. Wir empfehlen ein Beitritt zum SAC.
Materialmiete wird zusätzlich verrechnet.

Gruppen

bergzyt erfordert von jedem Teilnehmer Toleranz, Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit/Schwierigkeitsstufe innerhalb einer Gruppe.

Touren- und Kursleitung

Die Angebote von bergzyt werden durch Bergführer mit Fachausweis geleitet. Einfache Hochtouren und Gletschertrekkings werden gelegentlich von Bergführern in Ausbildung alleine geführt. Die Wander-Angebote werden auch durch Wanderleiter mit Fachausweis geleitet. Dies entspricht den geltenden Richtlinien des Schweizerischen Bergführerverbandes SBV sowie dem Schweizerischen Gesetz über Risikosportarten.

Mindestteilnehmerzahl

Eine Tour kann auch mit weniger Teilnehmern wie als vorgesehen durchgeführt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die angemeldeten Personen mit einem Aufpreis einverstanden sind.

Programmänderungen

Touren mit genügend Teilnehmern finden im Allgemeinen statt. Es werden dabei die vorherrschenden Wetter- und Lawinenbedingungen berücksichtigt. Bergzyt behält sich vor, Touren kurzfristig zu ändern, anzupassen oder abzusagen.

Bezahlung

Grundsätzlich bezahlt der Teilnehmer die Kosten bar bei der Durchführung der Tour. In Absprache mit dem zuständigen Bergführer/Wanderleiter kann der geschuldete Betrag auch im Voraus oder nach der Tour überwiesen werden. Bergzyt behält sich vor, (z.B. bei Mehrtagestouren) eine Anzahlung gemäss Ausschreibung einzufordern. Kann ein Kunde eine gebuchte Tour kurzfristig nicht antreten, muss er dies begründen. Bergzyt behält sich vor, je nachdem einen Unkostenbeitrag ab Fr. 50.- einzufordern.

Versicherung und Restrisiko

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer/in muss über einen Versicherungsschutz Unfall und Krankheit (inkl. Bergrettungskosten) verfügen.  
Bei Aktivitäten in den Bergen besteht ein Restrisiko. Bergführer/Wanderleiter halten das Risiko möglichst klein um Unfälle zu vermeiden. Jeder Teilnehmer/in ist sich bewusst, dass er sich bei den Aktivitäten von bergzyt einem Risiko aussetzt. Mit seinem Verhalten hilft er mit dieses Risiko möglichst klein zu halten.

Rücktritt durch den Veranstalter

bergzyt behält sich das Recht vor, Touren wegen Teilnehmermangel bis 3 Tage vor Beginn abzusagen. Bei Wochenendtouren gilt eine Frist von 2 Tagen. Sagt bergzyt die Tour ab, entstehen den angemeldeten Teilnehmern keine Kosten, und weitergehende Forderungen des Veranstalters sind ausgeschlossen.

Bildmaterial

Während der Tour entsteht Bildmaterial, welches erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese Bilder werden von Gästen oder Bergführer, Tourenleiter aufgenommen und untereinander zugänglich gemacht. Bergzyt behält sich vor, Bilder (ohne Gesichtserkennung) für Marketingzwecke zu verwenden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Der Gerichtsstand befindet sich in Glarus. Des Weiteren gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen des Schweizerischen Bergführerverbandes.